Austausch mit Bürgerinitiative zu KAG

Wer muss in der Praxis noch KAG-Beiträge zahlen und wer nicht? Die FDP Siegen-Wittgenstein hat hierzu die Bürgerinitiativen aus dem Kreisgebiet zum Austausch gebeten. „Es war uns wichtig, bei diesem Thema für Klarheit zu sorgen. Aktuell wird versucht das Thema in der Öffentlichkeit von jeder Seite zu besetzen. Aber ehrlich, alle Parteien hatten 40 Jahre Zeit, diesen Sachverhalt zu klären, jetzt ist erstmal nur wichtig was dies für die Bürger bedeutet“, so die beiden Landtagskandidaten Andreas Weigel und Carsten Weiand unisono. Auch stand die südwestfälische Angeordnete Angela Freimuth (FDP), zugleich Vizepräsidenten des nordrheinwestfälischen Landtages, Rede und Antwort. Die Bürgerinitiativen waren mit Diana Borawski aus Hainchen, Christa Guardia aus Erndtebrück und Uwe Runkel aus Freudenberg vertreten. Gute Nachricht direkt zu Beginn: Gemäß der Förderrichtlinie können Maßnahmen auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 profitieren. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die über das bisherige Förderprogramm bereits zur Hälfte entlastet wurden, bekommen nun den restlichen Betrag von der NRW-Bank über ihre Stadt oder Gemeinde erstattet. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht erforderlich.

Beitragspflichtige Haushalte sollen entlastet bleiben

Christa Guardia stellte fest, dass das Seitens der Bürgerinitiativen natürlich erfreut aufgenommen wurde. Auch habe sich die FDP-Abgeordnet, Angela Freimuth seit Jahren mit dem Thema und den betroffenen Anwohner auseinandersetzt. „Warum dauert das so lange“, wurde sie dann direkt von Uwe Runkel gefragt, denn er selbst beschäftige sich mit dem Thema bereits seit 2009. Angela Freimuth verwies auf die Problematik der Konnexität – denn der Straßenausbau sei eine kommunale Aufgabe und wenn das Land die Bürger gesetzlich aus der Kostenbeteiligung nehme, müsse das Land ausgleichen, ohne aber in irgendeiner Form die Kosten beeinflussen zu können. Um den Stillstand zu durchbrechen, habe deshalb die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Landtag das Kommunalabgabengesetz in einem ersten Schritt bereits zum 1. Januar 2020 im Bereich der Straßenausbaubeiträge erstmals seit über 50 Jahren überhaupt angefasst und ein landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro zur hälftigen Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte aufgelegt. Mit Stand Frühjahr 2022 wurde dieses in Höhe von 11,1 Millionen Euro von rund 5000 beitragspflichtigen Haushalten durch die Städte und Gemeinden in Anspruch genommen, die jetzt zu 100% entlastet werden. Die geänderte Förderrichtline ist inzwischen veröffentlicht. Zudem ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bis zum 30. Juni 2022 aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge unter rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten so zu ordnen, dass die beitragspflichtigen Haushalte dauerhaft und vollständig entlastet werden! Dabei sollen die Städte und Gemeinden aber ihre rechtliche und finanzielle Verantwortung für die kommunalen Straßen als kommunales Vermögen behalten, Instandhaltungs- und Sanierungskonzepte aufstellen und die Bürger daran beteiligen.

Härtefallfond prüfen

Sehr ausführlich wurde miteinander über die Standards diskutiert, die eine Straßensanierung benötigt: „Brauche ich in einer Anliegerstraße zwei breite Bürgersteige und Verkehrsberuhigungen“, fragt beispielsweise Carsten Weiand. Diana Borawski stimmt ihm zu. „Wir Anlieger werden durch die Kommunen gar nicht eingebunden, wenn es um die Festlegung von Standards und den Anforderungen der Straße vor unserer Haustür geht, werden dann aber dafür finanziell belangt. Das ärgert!“ Was nach dem Gespräch klar ist fasst Andreas Weigel zusammen: „Alle Anträge, die in das Förderprogramm fallen und nach 2018 erhoben werden, werden zu 100 Prozent erstattet.“ „Das ist“, da sind sich Politik und Bürgerinitiative einig, „eine gute Nachricht für die Anlieger!“ Aber die Sprecherin der Initiative, Diana Borawski, verdeutlichte Freimuth, Weigel und Weiand ihre Sorge, dass viele Baumaßnahmen die schon lange beschlossen seien, beim Förderprogramm außen vor blieben, weil nicht alle Kommunen die Voraussetzungen für das Förderprogramm erfüllt hätten. Deshalb müssten die Anwohner demnach trotzdem zahlen. Ein Plan B, ein Härtefallfond könnte das abfedern. So der Vorschlag, den Freimuth als Anregung aufnahm.

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